Futtermitteldeklarationen bei Hundefutter – Was die Angaben bedeuten

Wer seinen Hund mit einem Fertigfutter ernährt, findet auf jeder Verpackung eine Vielzahl an Informationen. Von der Bezeichnung des Futtermittels über die Zusammensetzung bis hin zu analytischen Bestandteilen und Zusatzstoffen soll die Deklaration Transparenz schaffen und eine sachgerechte Verwendung ermöglichen. Gleichzeitig fällt es vielen Hundehaltern schwer, die Angaben richtig einzuordnen. Tatsächlich unterliegen Futtermittel für Heimtiere innerhalb der Europäischen Union klaren rechtlichen Vorgaben. Diese sollen sicherstellen, dass Futtermittel sicher sind, nicht irreführend beworben werden und alle wesentlichen Informationen für den Käufer enthalten.

Welche Angaben gesetzlich vorgeschrieben sind

Jedes Heimtierfuttermittel muss eindeutig erkennen lassen, um welche Art von Futtermittel es sich handelt. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Alleinfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel. Ein Alleinfuttermittel muss bei ausschließlicher Fütterung den täglichen Nährstoffbedarf eines gesunden Hundes vollständig decken. Ergänzungsfuttermittel hingegen sind nicht für die alleinige Fütterung geeignet und müssen mit weiteren Futtermitteln kombiniert werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

Ebenfalls verpflichtend ist die Angabe der Tierart, für die das Futter bestimmt ist. Darüber hinaus müssen Hersteller die Nettofüllmenge, die Mindesthaltbarkeit, die Kontaktdaten des verantwortlichen Unternehmens, eine Chargennummer zur Rückverfolgbarkeit sowie Hinweise zur sachgerechten Verwendung angeben. Bei Alleinfuttermitteln gehören hierzu in der Regel auch Fütterungsempfehlungen. Diese dienen allerdings lediglich als Orientierung, da der tatsächliche Energiebedarf eines Hundes unter anderem von Alter, Aktivität, Gesundheitszustand, Körpergewicht und Haltungsbedingungen abhängt.

Von besonderer Bedeutung ist die Zusammensetzung. Sämtliche verwendeten Ausgangsstoffe müssen angegeben werden. Ergänzend dazu sind die analytischen Bestandteile verpflichtend auszuweisen. Dazu gehören bei Hundefutter mindestens Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche. Bei Futtermitteln mit einem Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 14 % muss zusätzlich der Wassergehalt angegeben werden. Werden ernährungsphysiologische Zusatzstoffe eingesetzt, müssen diese mit ihrer jeweiligen Menge deklariert werden. Hierzu zählen beispielsweise Vitamine, Spurenelemente oder Aminosäuren.

Offene, halboffene und geschlossene Deklaration

Für Hundehalter ist die Art der Deklaration häufig der wichtigste Unterschied zwischen verschiedenen Futtermitteln. Grundsätzlich sind drei Formen der Zusammensetzungsdeklaration zulässig.

Bei der offenen Deklaration werden sämtliche Zutaten mit ihrer genauen Bezeichnung und häufig zusätzlich mit ihrem jeweiligen Mengenanteil aufgeführt. Ein Beispiel wäre: „Rindfleisch 50 %, Rinderherz 20 %, Karotten 10 %, Kartoffeln 8 %, Leber 5 %, Mineralstoffe 2 %, Leinöl 1 %.“ Diese Form ermöglicht die höchste Transparenz und erleichtert insbesondere bei Futtermittelallergien oder Ausschlussdiäten die Auswahl geeigneter Produkte.

Die halboffene Deklaration nennt ebenfalls die einzelnen Zutaten, verzichtet jedoch häufig auf die exakten Mengenangaben. Der Verbraucher erfährt beispielsweise, dass Rind, Herz, Karotten und Kartoffeln enthalten sind, nicht jedoch deren prozentuale Anteile.

Bei der geschlossenen Deklaration werden einzelne Rohstoffe zu Oberbegriffen zusammengefasst. Statt einzelner Zutaten erscheinen dann Bezeichnungen wie „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“, „Getreide“, „pflanzliche Nebenerzeugnisse“, „Öle und Fette“ oder „Mineralstoffe“. Diese Form ist nach europäischem Futtermittelrecht zulässig, liefert dem Verbraucher jedoch deutlich weniger Informationen über die tatsächlich eingesetzten Rohstoffe.

Keine dieser Deklarationsformen sagt für sich allein etwas über die Qualität eines Futters aus. Eine offene Deklaration schafft jedoch eine wesentlich höhere Nachvollziehbarkeit und erleichtert die individuelle Beurteilung erheblich.

Was die Zusammensetzung erkennen lässt

Die Zutaten müssen grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Herstellung aufgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich diese Reihenfolge auf das Frischgewicht und nicht auf den Wassergehalt nach der Verarbeitung bezieht.

Gerade bei Nassfutter besitzen frische Fleischbestandteile einen hohen natürlichen Wasseranteil von etwa 70 bis 80 %. Während der Herstellung bleibt dieser Wasseranteil weitgehend erhalten. Bei Trockenfutter hingegen wird dem Produkt während der Produktion ein Großteil des Wassers entzogen. Dadurch verliert Fleisch deutlich an Gewicht, während trockene Rohstoffe wie Getreide, Kartoffelflocken oder Erbsenmehl ihr Gewicht nahezu behalten. Deshalb erlaubt die Reihenfolge der Zutaten insbesondere bei Trockenfutter keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die späteren Mengenanteile im fertigen Produkt.

Auch Prozentangaben müssen korrekt eingeordnet werden. Wird beispielsweise auf der Verpackung mit „mit Rind“ geworben, gelten nach den FEDIAF-Kennzeichnungsrichtlinien und den europäischen Vermarktungsregeln bestimmte Mindestanteile. Die Bezeichnung „mit Rind“ erfordert mindestens 4 % Rind. „Reich an Rind“ bedeutet mindestens 14 %, während „Rind-Menü“ oder „Rind-Dinner“ je nach Bezeichnung mindestens 26 % Rind enthalten müssen. Die Bezeichnung „100 % Rind“ darf ausschließlich verwendet werden, wenn das Produkt ausschließlich aus Rind beziehungsweise daraus hergestellten Zutaten besteht und keine weiteren tierischen Proteinquellen enthält.

Die analytischen Bestandteile richtig verstehen

Die analytischen Bestandteile beschreiben nicht die Zutaten, sondern die im Labor bestimmten Hauptnährstoffgruppen. Sie geben Auskunft über den Gehalt an Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche sowie gegebenenfalls über Wasser, Calcium, Phosphor oder weitere deklarierte Mineralstoffe.

Der Begriff Rohprotein umfasst sämtliche stickstoffhaltigen Verbindungen und nicht ausschließlich hochwertiges Muskelprotein. Er erlaubt deshalb keine Aussage über die biologische Wertigkeit oder Verdaulichkeit der enthaltenen Proteine. Ebenso beschreibt Rohfett den Gesamtgehalt an extrahierbaren Lipiden, ohne zwischen verschiedenen Fettsäuren zu unterscheiden. Rohfaser umfasst überwiegend schwer verdauliche pflanzliche Zellwandbestandteile, während Rohasche den nach vollständiger Verbrennung verbleibenden Mineralstoffanteil beschreibt.

Aus den analytischen Bestandteilen lässt sich außerdem der sogenannte stickstofffreie Extrakt (NfE) näherungsweise berechnen, der überwiegend die verdaulichen Kohlenhydrate repräsentiert. Hierfür werden Rohprotein, Rohfett, Rohasche, Rohfaser und Wasser von 100 % subtrahiert. Diese Berechnung liefert jedoch lediglich einen Schätzwert und ist keine direkt gemessene Größe.

Zusatzstoffe – warum sie deklariert werden müssen

Viele Alleinfuttermittel enthalten zugesetzte Vitamine, Spurenelemente oder Aminosäuren. Diese Stoffe dienen dazu, den Nährstoffbedarf zuverlässig abzudecken und Verluste auszugleichen, die während der Verarbeitung oder Lagerung auftreten können.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 müssen ernährungsphysiologische Zusatzstoffe mit ihrer spezifischen Bezeichnung sowie ihrer zugesetzten Menge angegeben werden. Dazu zählen beispielsweise Vitamin A, Vitamin D3, Vitamin E, Kupfer, Zink, Mangan, Jod oder Selen. Die Deklaration ermöglicht es, die Versorgung des Hundes nachzuvollziehen und gegebenenfalls weitere Nahrungsergänzungen sinnvoll zu planen.

Technologische Zusatzstoffe wie Antioxidationsmittel, Konservierungsstoffe oder Emulgatoren müssen ebenfalls entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet werden, sofern sie zugesetzt wurden.

Worauf Hundehalter besonders achten sollten

Die Deklaration ermöglicht eine sachliche Beurteilung eines Futtermittels, ersetzt jedoch keine ernährungsphysiologische Bewertung. Eine offene Deklaration bietet die größte Transparenz, weil sämtliche Zutaten nachvollziehbar aufgeführt werden. Besonders bei Hunden mit Allergien oder Futtermittelunverträglichkeiten erleichtert dies die Auswahl geeigneter Produkte.

Die Reihenfolge der Zutaten sollte stets im Zusammenhang mit dem Wassergehalt und dem Herstellungsverfahren betrachtet werden. Insbesondere bei Trockenfutter lassen sich aus der Zutatenreihenfolge allein keine sicheren Aussagen über die tatsächlichen Anteile nach der Verarbeitung ableiten.

Die analytischen Bestandteile erlauben Aussagen über die Nährstoffzusammensetzung, jedoch nicht über die Qualität oder Verdaulichkeit einzelner Rohstoffe. Erst die Kombination aus Zusammensetzung, analytischen Bestandteilen, Zusatzstoffen und der Deklarationsart ermöglicht eine fundierte Einschätzung eines Futtermittels.

Fazit

Die Futtermitteldeklaration ist ein zentrales Instrument zur Information des Verbrauchers und unterliegt innerhalb der Europäischen Union umfangreichen gesetzlichen Vorgaben. Sie liefert wichtige Angaben zur Zusammensetzung, zu den analytischen Bestandteilen, zu Zusatzstoffen und zur bestimmungsgemäßen Verwendung eines Futtermittels. Gleichzeitig besitzt jede Deklaration Grenzen. Weder die Reihenfolge der Zutaten noch einzelne Analysewerte erlauben allein eine Aussage über die ernährungsphysiologische Qualität eines Futters. Erst die Gesamtheit aller verpflichtenden Angaben ermöglicht eine fundierte Bewertung. Für Hundehalter stellt insbesondere eine offene Deklaration einen deutlichen Vorteil dar, da sie Transparenz schafft und eine individuelle Beurteilung der eingesetzten Rohstoffe erheblich erleichtert.

Wissenschaftliche Quellen

Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln.

Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung.

Verordnung (EU) Nr. 68/2013 über den Katalog der Einzelfuttermittel.

FEDIAF (European Pet Food Industry Federation). Code of Good Labelling Practice for Pet Food (aktuelle Ausgabe).